Notdienste
Da sich Havarien im Normalfall selten an unsere Geschäftszeiten halten, gibt es dafür je Liegenschaft Havariepläne als Aushänge in den Objekten, unter der unsere Mieter Havarien auch außerhalb dieser Zeiten melden können. Leider kommt es immer wieder vor, dass aus Unkenntnis dieser Havariedienst gerufen wird und keine Gründe für ein sofortiges Handeln vorliegen. Mit dem Herbeirufen des Havariedienstes oder anderer Handwerker außerhalb der Geschäftszeiten steigen jedoch auch die Kosten an. Um diese Kosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise geben, wann eine Havarie vorliegt und wann nicht.
Havarie
Was ist eine Havarie?
Havarien sind Schäden am Gebäude oder den technischen Anlagen eines Hauses, aus denen sich eine akute Gefahr für Leib und Leben ergeben kann bzw. das Gebäude selbst gefährdet wird. Deshalb dulden sie keinen Aufschub.
Wann liegt eine Havarie vor?
Zu den Havarien oder Notfällen zählen:
Feuer
Gasgeruch
Ausfall der Heizanlage innerhalb der Heizperiode
Rohrbrüche oder Schäden an Rohrleitungen und den damit zusammenhängenden Gerätschaften des Vermieters, durch die sich der Schaden ausweiten könnte
Stromausfall in der gesamten Wohnung bzw. im gesamten Haus
herabstürzende Bauteile von Dächern und Fassaden.
Alle nicht genannten Schäden sind als Reparaturen anzusehen, die zu den üblichen Geschäftszeiten gemeldet werden können. Unsere Mitarbeiter veranlassen alles Notwendige, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben.
Wann liegt KEINE Havarie vor?
Folgende Vorfälle stellen keine Havarie dar:
defekte Lichtschalter oder Steckdosen,
tropfende Wasserhähne,
verstopfte Waschbecken und Badewannen,
defekte Mischbatterie in Küche oder Bad,
fehlender Fernsehempfang,
falsch geparkte Autos,
defekte Telefon-, Briefkasten- oder Türschlossanlagen,
Störungen an Kochplatten, Backröhren u.ä.,
Mieterstreitigkeiten ...
Wichtiger Hinweis
Bevor Sie also zum Hörer greifen, überlegen Sie bitte, ob der Schaden nicht auch am nächsten Werktag gemeldet werden kann. Damit verhindern Sie höhere Kosten und nehmen den Handwerker, der Tag und Nacht Bereitschaftsdienst hat, nicht unnötig in Anspruch.
Sollte es trotzdem erforderlich sein, den Notdienst zu kontaktieren, bitten wir Sie um entsprechende Rückinfo an uns.

